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   BPatG, 23.03.2017 - 2 Ni 11/15 (EP)   

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BPatG, 23.03.2017 - 2 Ni 11/15 (EP) (https://dejure.org/2017,67627)
BPatG, Entscheidung vom 23.03.2017 - 2 Ni 11/15 (EP) (https://dejure.org/2017,67627)
BPatG, Entscheidung vom 23. März 2017 - 2 Ni 11/15 (EP) (https://dejure.org/2017,67627)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.02.2014 - X ZR 107/12

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Voraussetzungen

    Auszug aus BPatG, 23.03.2017 - 2 Ni 11/15
    Auch Verallgemeinerungen sind in der Regel unbedenklich, wenn sich ein in der Anmeldung beschriebenes Ausführungsbeispiel der Erfindung für den Fachmann als Ausgestaltung der im Anspruch umschriebenen allgemeineren technischen Lehre darstellt und diese Lehre in der beanspruchten Allgemeinheit für ihn bereits der Anmeldung - sei es in Gestalt eines in der Anmeldung formulierten Anspruchs, sei es nach dem Gesamtzusammenhang der Unterlagen - als zu der angemeldeten Erfindung gehörend entnehmbar ist (BGH GRUR 2014, 542 Rn. 24 - Kommunikationskanal).
  • BGH, 11.05.2010 - X ZR 51/06

    Polymerisierbare Zementmischung

    Auszug aus BPatG, 23.03.2017 - 2 Ni 11/15
    Denn eine für die Ausführbarkeit hinreichende Offenbarung ist gegeben, wenn der Fachmann ohne erfinderisches Zutun und ohne unzumutbare Schwierigkeiten in der Lage ist, die Lehre des Patentanspruchs auf Grund der Gesamtoffenbarung der Patentschrift in Verbindung mit dem allgemeinen Fachwissen am Anmelde- und Prioritätstag praktisch so zu verwirklichen, dass der angestrebte Erfolg erreicht wird (BGH GRUR 2010, 901, 903 - polymerisierbare Zementmischung).
  • BGH, 25.11.2014 - X ZR 119/09

    Schleifprodukt - Patentnichtigkeitsverfahren: Patentbeschränkung durch Aufnahme

    Auszug aus BPatG, 23.03.2017 - 2 Ni 11/15
    Dabei kommt es nur darauf an, ob die beanspruchte Kombination in ihrer Gesamtheit eine technische Lehre darstellt, die der Fachmann den ursprünglichen Unterlagen als mögliche Ausgestaltung der Erfindung entnehmen kann (vgl. BGH GRUR 2015, 249-252 - Schleifprodukt).
  • BGH, 21.06.2016 - X ZR 41/14

    Patentnichtigkeitssache: Hilfsweise Verteidigung des Streitpatentes mit

    Auszug aus BPatG, 23.03.2017 - 2 Ni 11/15
    Unzulässig ist eine Verallgemeinerung hingegen insbesondere dann, wenn den ursprünglich eingereichten Unterlagen zu entnehmen ist, dass einzelne Merkmale in untrennbarem Zusammenhang miteinander stehen, der Patentanspruch diese Merkmale aber nicht in ihrer Gesamtheit vorsieht (vgl. BGH GRUR 2016, 1038 Rn. 48 - Fahrzeugscheibe II).
  • BGH, 19.07.2011 - X ZR 25/09

    Prüfung eines Patentanspruchs für Heizungsrohre

    Auszug aus BPatG, 23.03.2017 - 2 Ni 11/15
    Die Klageerweiterung, bei der es sich um eine § 263 ZPO unterfallende Klageänderung handelt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 20. März 2012 - X ZR 58/09, Rn. 43, juris sowie Urteil vom 19. Juli 2011 - X ZR 25/09, Rn. 9 juris; Busse, PatG, 8. Aufl., § 82 Rn. 32 ff:), ist nach § 99 Abs. 1 PatG i. V. m. § 263 ZPO als sachdienlich zuzulassen.
  • BGH, 20.03.2012 - X ZR 58/09

    Patentfähigkeit eines Systems zur Hämofiltration vor dem Hintergrund der Neuheit

    Auszug aus BPatG, 23.03.2017 - 2 Ni 11/15
    Die Klageerweiterung, bei der es sich um eine § 263 ZPO unterfallende Klageänderung handelt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 20. März 2012 - X ZR 58/09, Rn. 43, juris sowie Urteil vom 19. Juli 2011 - X ZR 25/09, Rn. 9 juris; Busse, PatG, 8. Aufl., § 82 Rn. 32 ff:), ist nach § 99 Abs. 1 PatG i. V. m. § 263 ZPO als sachdienlich zuzulassen.
  • LG Düsseldorf, 28.07.2016 - 4b O 13/16

    Befestigungszwischenstück

    Auszug aus BPatG, 23.03.2017 - 2 Ni 11/15
    NK7 IT 1 241 267 B (Hauptentgegenhaltung) mit deutscher Übersetzung NK 7a NK8 EP 0 330 885 B1 NK9 US 4 427 328 NK 10 Urteil des LG Düsseldorf (AZ 4b O 13/16 verkündet am 28. Juli 2016) NK 11 Internetauszüge Onlinewörterbuch ww.dict.leo.org für das Wort "forza" NK12 US 2, 133,871 NK13 Ursprüngliche Anmeldung des Streitpatents NK14 Ent.
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - 2 U 62/16

    Verletzung eines Patents

    Auf eine von der Beklagten zu 1. erhobene Nichtigkeitsklage hat das Bundespatentgericht durch - nach Erlass des landgerichtlichen Urteils ergangenes - Urteil vom 23.03.2017 (Az.: 2 Ni 11/15; Anlage B&B 48) den deutschen Teil des Klagepatents im eingeschränkten Umfang mit folgenden Patentansprüchen 1 und 16 aufrechterhalten:.

    Betrachtet man die in der Klagepatentschrift einleitend am Stand der Technik kritisierten Nachteile und die Angaben über die Vorzüge der Erfindung (Seite 2 Zeilen 22-25), will die Erfindung objektiv die vorerwähnten Nachteile des Standes der Technik beheben und einen Kraftfahrzeugscheinwerfer der eingangs genannten Art zur Verfügung stellen, bei dem das Verfahren zur Montage des Reflektors an einem Auflageteil des Scheinwerfers einfacher und kostengünstiger erfolgt (vgl. auch BGH, NU, Rn. 9; BPatG, Urt. v. 23.03.2017 - 2 Ni 11/15 (EP), Anlage B&B 48 [nachfolgend: NU], S. 17; Prof. "O", Gutachten S. 6, 51; Ergänzungsgutachten, S. 7), bei dem aber selbstverständlich weiterhin eine sichere Befestigung gewährleistet ist (vgl. auch Prof. "O", Ergänzungsgutachten, S. 7).

  • BGH, 27.11.2018 - X ZR 41/17

    Patentfähigkeit eines Kraftfahrzeugscheinwerfers mit einem Reflektor sowie ein

    Bundespatentgericht, Entscheidung vom 23.03.2017 - 2 Ni 11/15 (EP) -.
  • LG Düsseldorf, 28.07.2016 - 4b O 13/16

    Befestigungszwischenstück

    das Verfahren bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über die von der Beklagten zu 1) am 8. Juli 2015 beim Bundespatentgericht erhobene Nichtigkeitsklage gegen den deutschen Teil des Klagepatents EP X (Az.: 2 Ni 11/15 (EP)) auszusetzen.
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